Waldbrand-Gefahr in Nordtirol – Behörden erlassen Verordnungen
Aufgrund anhaltender Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften sowie die Stadt Innsbruck entsprechende Waldbrand-Verordnungen in Nordtirol zum Schutz der Tiroler Wälder erlassen.
Was ist verboten?
🚫 Rauchen im Wald und in Gefährdungsgebieten
🚫 Offenes Feuer & Zweckfeuer (z. B. Abbrennen von Astmaterial)
🚫 Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
🚫 Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder glimmenden Gegenständen
📍 Betroffene Bezirke:
Imst, Innsbruck, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte, Schwaz
⏰ Gültig: ab heute bis auf Widerruf
⚠️ Bereits ein Funke kann einen Waldbrand auslösen – auch auf trockenen Wiesen neben Wäldern.
👉 Eigenverantwortung schützt Menschen, Tiere, Natur und Einsatzkräfte.
📞 Rauch oder Brand entdeckt?
Sofort Feuerwehr 122 verständigen und Abstand halten.
Danke für eure Umsicht – helft mit, Waldbrände zu verhindern! 🌲🚒
Alle weiteren Infos:
https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/waldbrand-verordnung-fuer-nordtirol/
Quelle: Landesfeuerwehrverband Tirol








