Waldbrand-Gefahr in Nordtirol – Behörden erlassen Verordnungen

Aufgrund anhaltender Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften sowie die Stadt Innsbruck entsprechende Waldbrand-Verordnungen in Nordtirol zum Schutz der Tiroler Wälder erlassen.

Was ist verboten?
🚫 Rauchen im Wald und in Gefährdungsgebieten
🚫 Offenes Feuer & Zweckfeuer (z. B. Abbrennen von Astmaterial)
🚫 Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
🚫 Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder glimmenden Gegenständen

📍 Betroffene Bezirke:
Imst, Innsbruck, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte, Schwaz

⏰ Gültig: ab heute bis auf Widerruf

⚠️ Bereits ein Funke kann einen Waldbrand auslösen – auch auf trockenen Wiesen neben Wäldern.

👉 Eigenverantwortung schützt Menschen, Tiere, Natur und Einsatzkräfte.

📞 Rauch oder Brand entdeckt?
Sofort Feuerwehr 122 verständigen und Abstand halten.

Danke für eure Umsicht – helft mit, Waldbrände zu verhindern! 🌲🚒

Alle weiteren Infos:
https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/waldbrand-verordnung-fuer-nordtirol/

Quelle: Landesfeuerwehrverband Tirol